Die Kriterien des EU Ecolabels

Seit 2017 gibt es einen einheitlichen Referenzkatalog der Kriterien, denen Hotelbetriebe und Campingplätze unterliegen. Die Umweltkriterien für Beherbergungsbetriebe sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 30. Juni 2025.

Die Überprüfung der Kriterien erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität und das Umweltamt vertreten die Interessen Luxemburgs in den zuständigen Bearbeitungsgremien.

Die obligatorischen und fakultativen Kriterien, denen die Antragsteller unterliegen, um das EU Ecolabel zu erhalten, sind in 5 Bereiche eingeteilt: Allgemeines Management, Energie, Wasser, Abfall und Abwasser, Sonstige Kriterien.

Um das Label zu erhalten, müssen sämtliche 22 obligatorischen Kriterien zwingend erfüllt sein (sofern sie auf den antragstellenden Betrieb anwendbar sind).

Was die fakultativen Kriterien angeht, so muss jeder Betrieb eine Mindestanzahl von Punkten, innerhalb von insgesamt 45 frei wählbaren Kriterien, sammeln. Jedes fakultative Kriterium stellt eine Punktezahl (von 1 bis 5) dar. Die Anzahl der gesammelten Punkte kann, je nach der Art der vom Beherbergungsbetrieb angebotenen Dienstleistungen, zwischen 20 und 35 Punkten betragen (siehe Artikel 4 und Artikel 5 des Kriterienkatalogs).

Hier können Sie den offiziellen Kriterienkatalog einsehen.

Kriterienkatalog

Hier finden Sie das „EU Ecolabel User Manuel. Tourist Accomodation“. Dieser Leitfaden erklärt die 67 Kriterien und wie sie dokumentiert werden sollen. Nur auf Englisch verfügbar.

EU Ecolabel User Manual